Wiederbeschaffungsdauer

Die voraussichtliche Wiederbeschaffungsdauer (meist in Kalendertagen angegeben)
gibt die Zeit an, die in der Regel ausreicht, ein vergleichbares Fahrzeug für das alte, unfallbeschädigte (Totalschaden, Abrechnung auf Basis eines wirtschaftlichen Totalschadens = Fahrzeug noch reparaturwürdig, Anspruchsteller lässt aber nicht mehr reparieren, sondern kauft ein Ersatzfahrzeug) Fahrzeug zu beschaffen.

Bei gängigen Gebrauchtfahrzeugen ist in der Regel eine Wiederbeschaffungszeit von ca. 10-15 Kalendertagen ausreichend.

Die wahre Wiederbeschaffungsdauer im Einzelfall zeigt sich wie bei der Reparaturdauer erst in der Praxis und muss eventuell später durch andere Unterlagen (Kopie der Neuanmeldung) nachgewiesen werden.

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