Kostenvoranschlag

Neutrale Kostenvoranschläge dienen der Grundlage, ob und in welcher Höhe Sie einen Schaden haben und im Weiteren, ob ein Gutachten nicht oder noch nicht als gerechtfertigt erscheint. Bei Unfallschäden unter ca. 750€ Schadenshöhe spricht man von einem sogenannten “Klein- oder Bagatellschaden”, hier wäre ein Kostenvoranschlag sinnvoll. Die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung bei einer Haftung von 100% übernommen. Bei der Klärung der Frage, ob es sich tatsächlich um einen Kleinschaden oder doch um einen weitaus höheren Unfallschaden handelt, helfen wir gerne vor Ort. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug und stellen den kompletten Schadenumfang neutral für Sie fest.

Unsere Bereiche

  • KFZ-Schäden
  • KFZ-Wertermittlung
  • Oldtimer und Youngtimer
  • Motorräder
  • Caravan und Wohnmobil

Unser Partner

Kontakt

Adresse KFZ-Sachverständigenbüro Rühlmann
Adenauerallee 4-6
53113 Bonn
Telefon 0228 - 96103132
Fax 0228 - 96106775
Mobil 0178 - 5642607
Inh. Bernd Rühlmann
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!